
– Obwohl die digitalen Voraussetzungen geschaffen sind: Wer nicht zur Schule gehen kann, muss sich in der Regel trotzdem selbst versorgen. Ein Gesetzentwurf sieht nun die Regulierung des Fernunterrichts vor. Aber es bleibt noch viel zu klären.
Der Achtklässler wurde für zwei Wochen unter Quarantäne gestellt. Die Antwort auf die Frage im Sekretariat des Gymnasiums Nürnberg, ob die Unterrichtsinhalte digital verfügbar wären: nein, der Schüler müsste sich selbst darum kümmern.
Insofern klingt es nach einer guten Nachricht, dass der Bildungsausschuss des Landtages über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des bayerischen Unterrichts- und Unterrichtsgesetzes diskutierte: Präsenzunterricht gilt grundsätzlich, aber der Gesetzentwurf bildet den rechtlichen Rahmen. Grundlage für das Fernstudium.

Fabia Klein von der Landesschülervertretung.
© Finn Sanders, Neuseeland
Ein Wechsel, den Fabia Klein, Sprecherin der Landesschülervertretung, als richtigen Schritt ansieht. In einer diese Woche veröffentlichten Pressemitteilung fordert die Landesschülervertretung gemeinsam mit fünf Elternvereinen das Kultusministerium auf, die Teilnahme am Fernunterricht gesetzlich zu regeln.
Auch wenn Corona gerade in den Hintergrund getreten ist: „Die Inzidenzen sind immer noch hoch und es gibt immer noch Risikogruppen. Außerdem wird es irgendwann wieder Herbst. Wir brauchen eine Regulierung. Es muss kein Glück sein, dass ein Kind zur Schule geht, das kann.“ digitalen Unterricht erteilen”, sagt der gebürtige Nürnberger.
Denn obwohl Lernplattformen und Videokonferenzlösungen bereits vorhanden sind und am Ausbau digitaler Strukturen gearbeitet wird, ist das eingangs erwähnte Beispiel der achten Klasse kein Einzelfall. Ob und in welchem Umfang eine Schule elektronische Möglichkeiten nutzt, bleibt dem Engagement der Schulleitung und des Lehrpersonals überlassen. Vielerorts, vor allem in ländlichen Gebieten, fehlt die WLAN- bzw. Breitbandversorgung noch komplett oder reicht nicht für die Nutzung durch die ganze Schule aus.
Am Gymnasium von Fabia Klein konnten Schüler per Live-Streaming von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen. Eine schriftliche Einwilligung war erforderlich. Unter der Rechnung werden sie nicht mehr benötigt. Datenschutzrechtlich ist zu beachten, dass Studierende im Fernstudium zur Übermittlung von Bild und Ton verpflichtet sind.
Der Erlanger Matthias Fischbach, FDP-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Bildungsausschusses, wirft der Regierung “Schneckentempo” vor und kritisiert den Entwurf als zu zaghaft und unpräzise. Für alle Schulen würden klare digitale Standards fehlen. Im Kern geht es um eine Wettbewerbsdynamik zwischen den Schultypen, um Anreize zur Optimierung zu schaffen. Aufsehen erregt aber vor allem das Prinzip der Konnektivität (kurz: „Wer bestellt, zahlt“).
Kritik an kommunalen Verbänden
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Grundsatz der Verbundenheit nicht berührt wird. Was die kommunalen Spitzenverbände in Bayern, also die Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Kreistage, vehement dementieren. Denn das Recht auf Fernunterricht setzt eine intakte Infrastruktur und eine vollständige Ausstattung von Schulen, Lehrkräften und Schülern mit Hard- und Software inklusive deren Wartung voraus, was eine personelle, technische und finanzielle Herausforderung für Kostenträger, Schulmaterialien und kommunale Materialien bedeuten würde.
Bund und Länder haben nach Angaben des Kultusministeriums in den letzten zwei Jahren wegen des Ausgangsbeschränkungen „massiv in technische Ausstattung“ investiert. Nach Angaben der Pressestelle des Bildungsministeriums gibt es für mehr als 80 Prozent der 74.000 Klassen (im Schuljahr 2018/19 waren es 22 Prozent) „rein rechnende“ digitale Klassenzimmer. Darüber hinaus sind 72 Prozent aller öffentlichen Schulen in Bayern Gigabit-fähig, 43 Prozent haben einen direkten Glasfaseranschluss und weitere 41 Prozent haben Glasfaseranschlüsse im Bau. Doch das reicht den Kommunalverbänden nicht. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordern sie eine Kostenerstattungsregelung.
Auch Simone Strohmayr (SPD) fordert in der Anhörung zur Gesetzesänderung, dass kranke oder in Quarantäne befindliche Kinder und Jugendliche verbindlich digitales Unterrichtsmaterial erhalten müssen. Dafür setzen sich auch die fünf Elternvereine und die Landesschülervertretung ein: Sollte eine Unterrichtsteilnahme per Live-Streaming aus technischen Gründen nicht möglich sein, müssten die Schulen Unterrichtsmaterialien für abwesende Schüler in elektronischer Form zur Verfügung stellen, heißt es in der Pressemitteilung
Du interessierst dich für Bildungsthemen? drin Newsletter “Klasse – das News-Update für Lehrer” Redakteurinnen Kathrin Walther und Michaela Zimmermann halten Sie alle zwei Wochen über alles Wichtige auf dem Laufenden. hier kostenlos bestellen. Alle zwei Wochen mittwochs um 6 Uhr in Ihrem Briefkasten.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie eine gültige Kontaktadresse ein.
Fehler beim Absenden des Formulars. Versuchen Sie es nochmal.
Vielen Dank! Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Newsletter.
Jetzt fehlt nur noch ein kleiner Schritt: Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, die Anmeldung zum Newsletter zu bestätigen. So stellen wir sicher, dass Sie sich selbst registriert haben und schließen Missbrauch durch Dritte aus.
Sie finden eine E-Mail in Ihrem E-Mail-Postfach (für: ) von uns mit einem Link versehen, den Sie unmittelbar durch einen Klick bestätigen müssen. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail in Ihrem Posteingang sehen. Sollten Sie nichts von uns erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: [email protected]
Anscheinend wurde der Newsletter für diese E-Mail-Adresse bereits bestellt. Sollten Sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an [email protected]
Sie haben den Newsletter für diese E-Mail-Adresse bereits erfolgreich abonniert. Sollten Sie diese nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an [email protected]